Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tepe Werbung
§ 1 Geltungsbereich der Bedingungen
Alle Aufträge und Bestellungen werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Durch den Eingang der Bestellung auf unseren Server, bzw. das Zusenden derselben per Email, Fax, post oder dergleichen durch den Auftraggeber handelt es sich um eine Auftragsvergabe gemäß § 145 BGB. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen der Firma Tepe Werbung unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
§ 2 Auskünfte und Angebote
Auskünfte durch die Firma Tepe Werbung, vor allem telefonische Auskünfte, erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere offenkundiger Irrtum ist vorbehalten. Die in schriftlichen Angeboten von Tepe Werbung genannten Preise und Bedingungen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für die Firma Tepe Werbung frei bleibend.
§ 3 Bestellungen und Leistungen
Die Firma Tepe Werbung wird eingehende Online Bestellungen unverzüglich verarbeiten und an den betreffenden Lieferanten weiterleiten, falls die Firma Tepe Werbung nicht selbst Lieferant der Ware ist, um nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten. Werden diese um mehr als 10 Tage überschritten, so hat der Auftraggeber das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 7 Tage betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Auftraggeber nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt davon unberührt. Sollte der Auftraggeber im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 2% des Kaufpreises und umfasst lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Auftraggeber - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
§ 4 Grundsätze der Auftragsausführung
Die Firma Tepe Werbung führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch dann wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der Firma Tepe Werbung zu verantworten sind. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Tepe Werbung. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Für durch den Auftraggeber fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden an Servern, Rechner, etc. der Firma Tepe Werbung, ist der Auftraggeber voll Haftbar. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Firma Tepe Werbung ist berechtigt, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferung
Den Versand nimmt die Firma Tepe Werbung für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportunternehmens versichert. Zusätzliche Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen, schriftlich übermittelten, Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.
Fällt der zugesagte Liefertermin auf einen Feiertag, so verschiebt sich der Liefertermin automatisch auf den nächsten Werktag.
Betriebsstörung sowohl bei der Firma Tepe Werbung als auch bei einem Zulieferer - wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zum Rücktritt vom Auftrag, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch die Fa.Tepe Werbung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 6 Gefahrenübergang und Transport
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an den Produkthersteller - den Lieferanten oder den Betreiber direkt trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei dem Produkthersteller - dem Lieferanten oder dem Betreiber.
§ 7 Rechnung und Zahlungen
Rechnungen von der Firma Tepe Werbung oder Produktherstellern - Lieferanten sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar, es sei denn es wurden abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart. Offene Rechnungen sind innerhalb 14 Tage zur Zahlung fällig. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist die Firma Tepe Werbung, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, dass die Firma Tepe Werbung höhere Verzugszinsen oder der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist, ohne dass es der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.
Ist eine Bereitstellung außergewöhnlich großer Vorleistungen nötig, so kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Fa. Tepe Werbung Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der Firma Tepe Werbung fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 8 Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von sechs Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt da die Waren das Lieferwerk verlassen haben, geltend gemacht werden.
Beanstandungen sind dann nicht berechtigt, wenn die Ursache einer Beanstandung nachweislich auf den Auftraggeber zurückzuführen ist, wie z.B. die Nichtbeachtung der von der Firma Tepe Werbung vor Auftragserteilung zugänglich gemachten Anleitung zur Erstellung von Datenvorlagen. Das gilt insbesondere für Druckdaten, die im RGB Farbraum oder mit einer zu geringen Auflösung erstellt wurden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma Tepe Werbung nach seiner Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Die Wandlung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Ware nur unerheblich mindert. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder ihren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Firma Tepe Werbung nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist. Geringfügige Farbabweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
Die Firma Tepe Werbung haftet für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In diesem Fall ist die Firma Tepe Werbung von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Soweit die Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden von der Firma Tepe Werbung nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind, haftet die Firma Tepe Werbung wie ein Bürge. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferung aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20% unter 2.000 kg auf 15%.
§ 9 Kaufgegenstand und Eigentumsverhältnisse
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der Firma Tepe Werbung. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die dem Lieferanten oder der Firma Tepe Werbung gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Betreiber alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
§ 10 Nichtabnahme der Ware
Bestellte und nicht abgenommene Ware, oder nicht eingelöste Lastschrift berechtigen den Betreiber zur Kündigung des Vertrages sowie zur Berechtigung eines Schadenersatzanspruches in Höhe von 15 % des Nettobestellwertes bei Standardartikeln und 100 % bei kundenspezifischen Anfertigungen, zzgl. Rücklastschriftkosten in Höhe der Hausbank von der Firma Tepe Werbung genannten Kosten und Bearbeitungskosten in Höhe von 13,00 EURO zzgl. deutscher MwSt. Ein Schadenersatzanspruch kommt auch dann zum tragen, wenn der Besteller nicht innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist schriftlich vom Kaufvertrag zurücktritt. Ein Kaufvertrag kommt bei absenden jeder Onlinebestellung zustande. Der Auftraggeber akzeptiert die AGB- Bestellbedingungen der Firma Tepe Werbung mit dem absenden der Bestellung.
§ 11 Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese Verwahrung bedarf der besonderen Vergütung. Die Firma Tepe Werbung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Die Firma Tepe Werbung haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für eine Versicherung der genannten Gegenstände oder Daten hat der Auftragnehmer bei Bedarf selber zu sorgen.
§ 12 Urheberrecht
Aufträge und Bestellungen werden aufgrund von inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers der Firma Tepe Werbung erstellt. Die Firma Tepe Werbung hat auf derer Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber der Firma Tepe Werbung dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen weder wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten noch gegen die guten Sitten verstoßen. Wird die Firma Tepe Werbung von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber der Firma Tepe Werbung von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.
An kreativen Leistungen, die von der Firma Tepe Werbung im Auftrage des Auftraggeber erbracht wurden, insbesondere an von der Firma Tepe Werbung entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die Firma Tepe Werbung alle Rechte (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
§ 13 Anwendbares Recht, Datenschutz
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet.
§ 14 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- Bestellbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis, daß unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäfts- Bestellbedingungen geschlossen wurden, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz die Firma Tepe Werbung.
Alle Verkaufspreise sind in EURO, soweit nicht anders ausgewiesen exklusive Mehrwertsteuer angegeben, Preise und texturale Inhalte können ohne Vorankündigung durch den Betreiber geändert werden. Irrtum bei Produktbeschreibungen und Preisen behalten wir uns vor, hierfür wird keine Haftung übernommen.